Verkehrszivilrecht

Wenn es mal gekracht hat ...

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Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen, so bin ich anders als Werkstatt oder Haftpflichtversicherung als Rechtsanwalt allein meinen Mandanten verpflichtet, um Ihre Rechte geltend zu machen. Mit meinem Wissen berate und vertrete ich Sie außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und übernehme Ihre Vertretung vor Gericht.

Meine Schwerpunkte sind die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert) sowie die Geltendmachung von Personenschäden wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Feststellung der zukünftigen Haftung.

Das Schadensersatzrecht der Unfallregulierung ist heutzutage teilweise sehr kompliziert geworden, sodass sich in jedem Fall die Vertretung durch einen Rechtsanwalt lohnt. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftplichtversicherung auch die Kosten Ihren Anwaltes übernehmen muss. Wichtig ist, dass alle Schadenspositionen aktiv und so schnell wie möglich geltend gemacht werden.